Die Hauptuntersuchung (HU)
seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU für alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Es soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Eine HU ist definiert als eine “zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile”, bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird.
Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die HU tragen muss.
Die Prüfung wird bei uns im Prüfzentrum Marienfelde oder in einem unserer Prüfstützpunkt durchgeführt. Eine HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine erheblichen oder gefährlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein den Prüferstempel und ein Namenszeichen, und die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht.
Stellt ein Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung) werden. Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Frist zur Nachprüfung verstreichen, muss eine neue HU gemacht werden.